Vollmacht PBeaKK
Es gibt Lebenssituationen, die es notwendig machen, dass eine Ihnen vertraute Person Ihre Angelegenheiten mit der PBeaKK regelt.
Wussten Sie schon:
Falls Sie einmal aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihre Angelegenheiten bei der PBeaKK selbst zu kümmern, können Sie keine Beihilfe und keine Leistungen mehr beziehen, wenn nicht eine Bevollmächtigung bei der PBeaKK hinterlegt wurde.
Auch nach Erteilung der Vollmacht können Sie weiterhin selbständig handeln. Die Vollmacht dient nur zur Absicherung in Notfällen. Warten Sie nicht länger!
Das Formblatt „PBeaKK-Vollmacht“ steht Ihnen hier zum Ausfüllen und Ausdrucken zur Verfügung Formular_Vorsorgevollmacht.
Mit Unterschriften versehen schicken Sie nur die Ausfertigung für die PBeaKK zurück. Die übrigen Ausfertigungen bleiben bei Ihnen und dem Vollmachtnehmer.
Weiterführende Informationen erhalten Sie auf www.pbeakk.de und bei der Kundenberatung
Telefon: 0711-346 529 96
Quelle: Postbeamtenkrankenkasse